Zur Finanzierung ihrer Arbeit erhebt die IG CSD Stuttgart e.V. von ihren Mitgliedern Beiträge. Die Höhe regelt die Beitragsordnung (PDF) in der Fassung vom 27. Oktober 2013:
Der Jahresbeitrag beträgt für eine ordentliche Mitgliedschaft (mit Stimmrecht):
- 60,00 Euro (p.a.) für Verdienende
- 30,00 Euro (p.a.) für Nichtverdienende (Schüler, Studierende, Erwerbslose)
- 120,00 Euro (p.a.) für juristische Personen und andere Organisationen
Über Streitfragen der Zuordnung entscheidet der Vorstand.
Für Fördermitglieder (ohne Stimmrecht) beträgt der Jahreseitrag pauschal 15,00 Euro (p.a.).
Möglich ist auch eine Partner-Mitgliedschaft für Lebenspartnerschaften oder Lebensgemeinschaften mit maximal zwei Personen:
- 90 Euro (p.a.) als ordentliche Mitglieder (mit zwei Stimmrechten)
- 20 Euro (p.a.) als fördernde Mitglieder (ohne Stimmrechte)
Ein Wechsel zwischen den Mitgliedsarten ist mit dreiwöchiger Frist zum Ende des jeweiligen Vereinsgeschäftsjahres auf schriftlichen Antrag möglich. Der Mitgliedsbeitrag ist im 1. Quartal des Vereinsgeschäftsjahres fällig.
Mitglieder, die den Verein vor dem Stichtag verlassen, haben den Mitgliedsbeitrag spätestens am Tag des Endes ihrer Mitgliedschaft zu entrichten. Eingehende Mitgliedsbeiträge, die keinem Mitglied zugeordnet werden können, werden als Spende verbucht.
Über Stundung, Ermäßigung und Erlass von Mitgliedsbeiträgen entscheidet der Vorstand auf Antrag des Mitglieds.
Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Orgateams, die Vereinsmitglieder sind, sind von der Beitragspflicht befreit.
Stand: 27. Oktober 2013, Stuttgart