Teilnahmebedingungen zur Stuttgart PRIDE CSD-Demonstration 2025
Die Teilnahmebedingungen zur CSD-Demonstration wurden im Frühjahr 2015 im Rahmen eines breit angelegten Prozesses der Mitbestimmung grundlegend überarbeitet und bei einer Mitgliederversammlung der IG CSD Stuttgart e.V. einstimmig beschlossen.
- Allgemeines
- Zweck
- Anmeldung
- Ablehnung
- Gebühren
- Verpflichtende Sicherheitseinweisung
- Charakter der Demonstration
- Zulässige Versammlungsmittel
- Umweltschutz
- Beteiligung von Unternehmen/Konzernen
- Beteiligung von Parteien
- Überprüfung des politischen Charakters der Formationen
- Strecke, Ablauf der Demonstration und Kundgebung
- Fahrzeuge in der Demonstration
- Ordnungskräfte
Allgemeines
Die CSD-Demonstration am Samstag, 26. Juli 2025 ist eine angemeldete, politische Demonstration nach dem deutschen Versammlungsrecht. Die IG CSD Stuttgart e.V. ist Ausrichterin im Sinne des Demonstrations- bzw. Versammlungsrechts. Der Verein entscheidet über Anträge zur Teilnahme am Aufzug.
Die Demonstrationsleitung trägt die Gesamtverantwortung und beachtet insbesondere die ausgewogene Zusammensetzung des Zuges, um den Charakter einer politischen Demonstration in vollem Umfang zu gewährleisten. Zugverlauf und Reihenfolge der teilnehmenden Formationen werden durch die IG CSD Stuttgart e.V. festgelegt.
Zweck
Die Durchführung der Stuttgart PRIDE CSD-Demonstration hat den Zweck, die Öffentlichkeit über die Lebensbedingungen und -realitäten von marginalisierten Gruppen aufgrund der sexuellen Orientierung beziehungsweise der sexuellen Identität und der Vielfalt von Geschlecht, bezogen auf die Situation in Deutschland, aufzuklären. Hierzu gehören insbesondere lesbische, schwule, bisexuelle, trans, queere, inter und asexuelle Menschen (LGBTQIA*). Mit der Demonstration wird die gelebte Vielfalt in der Gesellschaft sichtbar. Bestehende Herausforderungen, Benachteiligungen und Diskriminierungen sowie das Streben nach einer vollständigen rechtlichen Gleichberechtigung und gesellschaftlicher Akzeptanz von LGBTQIA*-Menschen und der Regenbogen-Community werden durch möglichst konkrete Forderungen/Erwartungen im Rahmen der Stuttgart PRIDE CSD-Demonstration verdeutlicht.
Anmeldung
Teilnehmen dürfen Formationen von Vereinen, Projekten, Initiativen, Gruppen, Betriebe etc. der LGBTQIA*-Community oder solche, die diese durch eindeutige und klar erkennbare politischen Botschaften unterstützen (z.B. Parteien, Gewerkschaften, Unternehmen/Konzerne, Behörden, Privatpersonen, Privatpersonengruppen, Diversity-Gruppen). Die Formation muss mit der CSD-Demonstration in Zusammenhang stehen und die Ziele sowie Forderungen der Stuttgart PRIDE CSD-Demonstration unterstützen.
Die Teilnahme einer Formation muss schriftlich beim Veranstalter (IG CSD Stuttgart e.V.) angemeldet werden. Dies erfolgt über das Online-Anmeldeformular, welches unter www.stuttgart-pride.de/demo aufgerufen werden kann. Der Zugang der Gebührenrechnung ist gleichbedeutend mit der schriftlichen Bestätigung über die Zulassung zur CSD-Demonstration. Das Fernbleiben einer Formation von der Demonstration befreit nicht von der Entrichtung der Gebühren. Anmeldeschluss ist Montag, 7. Juli 2025.
Ablehnung
Anträge können abgelehnt oder Teilnehmende von der CSD-Demonstration (auch kurzfristig) ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss von der Demonstration kann insbesondere dann ausgesprochen werden, wenn sich die Teilnehmenden nicht an die vorliegenden Bedingungen halten, die anzumeldende Formation nicht dem Versammlungszweck entspricht oder diesem zuwiderhandelt (siehe „Zweck, Charakter“).
Gebühren
Für die Teilnahme an der Stuttgart PRIDE CSD-Demonstration mit einer Formation (Fußgruppe, Motorradgruppe, PKW oder LKW) ist eine kostenpflichtige Anmeldung nötig (siehe „Anmeldung“). Die Gebühren decken die Kosten für CO2-Ausgleich, Funkgeräte, Absperrungen, Sicherheitsdienst, Rettungskräfte, Straßenreinigung und Müllentsorgung nur teilweise. Je nach Art der anzumeldenden Formation werden folgende Gebührensätze (zzgl. 7 Prozent MwSt.) als Kostenumlage fällig:
Für Fußgruppen wird keine Teilnahmegebühr erhoben.
Jedoch werden pro Fußgruppe mindestens 4,67 € (netto) bzw. 5,00 € (brutto), für die Bereitstellung einer „Ordner“-binde berechnet.
Ebenso wird bei Fußgruppen für jede weitere „Ordner“-binde, die je weitere volle 25 Personen erforderlich ist, eine Gebühr von 4,67 € (netto), bzw. 5,00 € (brutto), erhoben.
PKW, KRAD, E-Bikes, o.ä.                                190,00 Euro (netto)                           203,30 Euro (brutto)
PKW mit Anhängern bis 750kg                     190,00 Euro (netto)                           203,30 Euro (brutto)
PKW mit Anhängern größer 750kg             260,00 Euro (netto)                           278,20 Euro (brutto)
LKW bis 7,5 t                                                       260,00 Euro (netto)                           278,20 Euro (brutto)
LKW über 7,5 t                                                    350,00 Euro (netto)                           374,50 Euro (brutto)
Wird in der Formation Musik gespielt, ist zusätzlich eine Umlage in Höhe von 100 Euro (netto, brutto: 119 Euro) zu entrichten. Eigene Vereinbarungen oder Rahmenverträge mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) haben bei der
CSD-Demonstration keine Gültigkeit. Formationen, welche sich für die Wiedergabe von Musik entscheiden, sind verpflichtet, Durchsagen ihrer Forderungen zu machen. Näheres ist unter „Charakter der Demonstration“ geregelt.
Aus der Verpflichtung zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorgaben des Versammlungsgesetzes und der Versammlungsbehörden, sind Ordnerbinden zwingend über die IG CSD Stuttgart e.V. zu beziehen und die bereitgestellten Armbinden mit der Aufschrift „Ordner“ zu tragen.
Die Gebühren decken ausschließlich die Gemeinkosten der Stuttgart PRIDE CSD-Demonstration ab. Die Kosten für die Formation (Fahrzeugmiete, Fahrer*in, Benzin, Dekoration, Musikanlage, Strom, Ordnungskräfte für die Formation) tragen die Teilnehmenden selbst. Die vollständige Bezahlung der Gebühren muss bis spätestens 11. Juli 2025 erfolgt sein. Sie ist Voraussetzung für die Teilnahme.
Verpflichtende Sicherheitseinweisung
Die IG CSD Stuttgart e.V. weist alle teilnehmenden Formationen im Vorfeld der Stuttgart PRIDE CSD-Demonstration in den organisatorischen und zeitlichen Ablauf sowie die entsprechenden Vorschriften, Bestimmungen und Hinweise ein. Dazu wird am Montag, 14. Juli 2025, um 19:30 Uhr eine Sicherheitseinweisung durchgeführt. Diese findet NUR online via Videokonferenz [über Microsoft-Teams] statt. Einladungen werden an die Teilnehmenden frühzeitig verschickt. Für die Formationsverantwortlichen oder deren Vertretung besteht Teilnahmepflicht. Ohne die Teilnahme an der Einweisung ist ein Start bei der Demonstration nicht möglich! Die Anwesenheit wird über eine Teilnehmerliste dokumentiert, welche im Rahmen der Videokonferenz generiert wird.
Formationsverantwortliche müssen bei der CSD-Demonstration vor Ort und während der Demonstration durchgehend erreichbar sein.
Charakter der Demonstration
Alle Formationen und deren Teilnehmende berücksichtigen bei der Ausstattung, Ausgestaltung und Dekoration die zuvor genannten Grundsätze des Demonstrationszwecks. Im Idealfall wird gleichzeitig gewährleistet, dass das diesjährige Stuttgart PRIDE Motto „Nie wieder still – Laut für Freiheit, stark für Vielfalt“ konkret in die eigene Formation einbezogen ist. Die Grundsätze der Ethik und der Rechtsordnung werden uneingeschränkt beachtet.
Formationen dürfen keinen rein werblichen bzw. gewerblichen Charakter haben.
Es ist gestattet Eigenwerbung oder Werbung von Sponsoren mitzuführen. Die Fläche hierfür darf jedoch nicht mehr als 30 Prozent der sichtbaren Gesamtfläche der Formation betragen (hierzu zählen: Banner, Schilder, LKW-Beplanung, etc.). Die Einhaltung wird vor dem Start der Stuttgart PRIDE CSD-Demonstration überprüft. Sollten die 30 Prozent überschritten sein, muss die entsprechende Werbung entfernt werden oder die Formation darf nicht starten (Ablehnung).
Das Verhältnis zwischen möglicher Eigenwerbung und politischer Botschaft bzw. CSD-Motto auf Versammlungsmitteln darf 50/50 nicht übersteigen. Das heißt, mindestens 50 Prozent der Fläche müssen sich deutlich und klar mit Forderungen/Erwartungen/Belangen aus dem LGBTQIA*-Umfeld und/oder dem CSD-Motto beschäftigen. Die Webseite der IG CSD Stuttgart e.V. bietet mit Informationen zum Motto sowie zur politischen Arbeit bei Bedarf Inspiration. Das CSD-Organisationsteam leistet darüber hinaus gerne Hilfestellung bei der Formulierung: redaktion@csd-stuttgart.de.
Entscheidet sich eine Formation für die Wiedergabe von Musik, so ist sie damit gleichzeitig verpflichtet, alle 15 Minuten, für die Dauer von mindestens einer Minute, die Musik zu unterbrechen und eine Durchsage ihrer Forderungen zu machen. Diese können live oder vorab aufgenommen, eingespielt werden.
Reines Merchandising, welches auch das Verteilen von Produktproben, kommerziellen Flugblättern (Flyern) und ähnlichem einschließt ist nicht gestattet.
Wir weisen im Besonderen darauf hin, dass das Tragen von Hoheitsabzeichen, Uniformen real existierender Organisationen & Behören (sofern es sich nicht um eine Formation ebendieser handelt) und das Führen von Gegenständen, die unter das Waffengesetz und damit verbundenen Regelungen fallen, nicht gestattet ist.
Weitergehend bitten wir davon abzusehen, Gegenstände, die nicht als Attrappen erkannt werden können (bspw. Deko-Munition, Dummy-Messer/-Schwerter, Dummy-Granaten, etc.) zur Stuttgart PRIDE CSD-Demonstration und damit verbundenen Veranstaltungen, mitzubringen.
Zulässige Versammlungsmittel
Als Streuartikel sind für die Versammlung ausschließlich Bonbons, Verhütungsmittel oder Flugblätter (Flyer) zugelassen. Lediglich Informationsmaterial, das überwiegend politischen, sozialen, kulturellen, religiösen oder weltanschaulichen Zwecken dient, darf ohne Erlaubnis verteilt werden. Nicht erlaubt ist das Verteilen von rein kommerziellem Werbematerial. (Siehe hierzu auch „Charakter der Demonstration“.)
Die Materialien müssen so geworfen werden, dass keine Beschädigungen an abgestellten oder an der Demonstration teilnehmenden Fahrzeugen entstehen. Neben den aufgeführten Versammlungsmitteln dürfen keine weiteren Gegenstände benutzt werden. Federn, Glitter oder Schaum sind nicht erlaubt. Verschmutzungen und Verunreinigungen, die durch nicht zugelassene Gegenstände oder nicht erlaubte Versammlungsmittel (auch Werbeflyer) verursacht werden, sind durch die Formation bzw. deren Teilnehmende zu entfernen oder deren Entfernung wird von der IG CSD Stuttgart e.V. in Rechnung gestellt. Kommerzielle Verkäufe, die nicht von der IG CSD Stuttgart e.V. im Vorfeld schriftlich genehmigt sind, sind während der Stuttgart PRIDE CSD-Demonstration ausnahmslos untersagt. Das Verteilen von Speisen und Getränken ist nur zur Selbstversorgung der eigenen Formationsgruppe erlaubt. Eine Abgabe an Zuschauende am Straßenrand ist nicht gestattet.
Umweltschutz
Für die durch die CSD-Demonstration entstandene CO2-Belastung, entrichtet die IG CSD Stuttgart e.V. eine CO2-Kompensation an ein entsprechendes Ausgleichsprojekt. Die hierdurch entstehenden Kosten sind mit der Anmeldegebühr beglichen.
Wir bitten alle teilnehmenden Gruppen, im Rahmen ihrer Teilnahme an der Stuttgart PRIDE CSD-Demonstration auf die umweltbelastenden Aspekte zu achten und auf umweltfreundliche Materialien, z.B. für Flyer und Give-Aways zurückzugreifen. Weiterhin sollte übermäßiger Müll vermieden werden. Dazu gehört, das ziellose Werfen von Flyern in die Menge zu unterlassen, sondern Personen zu engagieren, die das Informationsmaterial gezielt verteilen. Abfall, der auf Fahrzeugen bzw. innerhalb einer Gruppe anfällt, wird von der Gruppe auf den Wägen gesammelt und nach der CSD-Demonstration entsorgt.
Beteiligung von Unternehmen/Konzernen
Unternehmen/Konzerne, die sich mit dem Versammlungszweck der Stuttgart PRIDE CSD-Demonstration identifizieren und diesen unterstützen wollen, sind willkommen. Teilnehmende Unternehmen/Konzerne müssen jedoch ihren Fokus auf die Darstellung als Arbeitgeber:in legen und ihr Wirken um Vielfalt/Diversity in der eigenen Belegschaft in den Mittelpunkt stellen und/oder eine deutliche gesellschaftspolitische Botschaft rund um LGBTQIA*-Belange und die Regenbogen-Community transportieren. Ein ausschließlich werblicher Auftritt ist nicht zulässig. Weiterhin verpflichten sich teilnehmende Unternehmen/Konzerne zu einer Beteiligung an der Finanzierung der CSD-Kulturwochen insgesamt. Dazu ist neben den obligatorischen Gebühren für die Teilnahme an der CSD-Demonstration ein angemessenes Sponsoring (ab 498€ netto) über die Medienkanäle der IG CSD Stuttgart e.V. im Rahmen der Stuttgart PRIDE nötig (Logointegration, Anzeigenschaltung, Video-Spots, Event- oder Saison-/Aktionssponsoring). Infos unter sponsoring@csd-stuttgart.de, www.csd-stuttgart.de/marketing.
Beteiligung von Parteien
Politische Parteien und Interessenvertretungen, die sich mit dem Versammlungszweck der Stuttgart PRIDE CSD-Demonstration identifizieren, diesen unterstützen wollen und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sind willkommen. Teilnehmende Parteien sind jedoch angehalten in ihrem Auftritt möglichst klar und konkret Stellung in Bezug auf LGBTQIA*-Belange und die Regenbogen-Community in Deutschland zu beziehen. Die Position der Parteien im Demonstrationszug unterliegt einem schiebenden Rotationsprinzip: die erste Parteiformation im Zug rückt im folgenden Jahr in den hinteren Bereich der Demonstration, die anderen rücken nach vorne auf. Parteien, die erstmalig an der CSD-Demonstration teilnehmen werden in der Rotation hinten angefügt.
Überprüfung des politischen Charakters der Formationen
Besonderes Augenmerk legt die IG CSD Stuttgart e.V. auf die politische Botschaft der Formationen. Sie ist wichtig, um den politischen Charakter der Stuttgart PRIDE CSD-Demonstration zu gewährleisten und dem Zweck der Versammlung gerecht zu werden. Fällt eine Formation negativ auf, sucht die IG CSD Stuttgart e.V. mit den Verantwortlichen der Formation nach der Veranstaltung das Gespräch. Gemeinsam werden Ansätze für eine Optimierung und einen stärken Fokus auf die politischen Belange erörtert.
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Strecke, Ablauf der Demonstration und Kundgebung
Die Route der CSD-Demonstration ist der Homepage der IG CSD Stuttgart e.V. zu entnehmen. Maßgeblich ist die im Versammlungsbescheid des zuständigen Amts für öffentliche Ordnung genehmigte Route. Kurzfristige Änderungen sind jederzeit möglich. Der zeitliche Ablauf des Tages ist der Homepage der IG CSD Stuttgart e.V. zu entnehmen.
Jede Formation erhält im Nachgang zur Sicherheitseinweisung oder am Tag der Stuttgart PRIDE CSD-Demonstration vor Ort während der Aufstellung eine eigene Startnummer. Diese ist deutlich sichtbar am Beginn der Formation anzubringen oder mitzuführen (z.B. Zugmaschine/Frontscheibe). Die Aufstellung erfolgt, ab der auf der Homepage genannten Zeit, nach der Reihenfolge der Startnummern. Die Aufstellung wird durch einen genauen Zeitplan geregelt, welcher zusammen mit den Zufahrtsmöglichkeiten zum Aufstellungsort bei der Sicherheitseinweisung bekannt gegeben wird. Während der Aufstellung ist das Abspielen von Musik frühestens ab einer Stunde vor Start der Demonstration und nur in gemäßigter Lautstärke erlaubt. Auf den regulären Straßenverkehr ist besonders zu achten. Dieser ist nicht zu behindern.
Die Stuttgart PRIDE Demonstration setzt sich auf das Startsignal der Versammlungsleitung in Bewegung.
Direkt nach der Ankunft am Karlsplatz, dem Ort der Auflösung, werden die Fahrzeuge zügig abgerüstet. Für alle Fahrzeuge gilt ab dem Ende der Demonstration bzw. ab dem Verlassen der Stuttgart PRIDE CSD-Demonstration wieder die Straßenverkehrsordnung.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen sich auch keine Personen mehr auf den Ladeflächen aufhalten. Die Fahrzeuge können am Auflösungsort nicht dauerhaft abgestellt werden. Sie müssen sich unmittelbar und zügig nach dem Ende der CSD-Demonstration entfernen. Fußgruppen sowie Fahrzeugbesatzungen begeben sich nach dem Ankommen am Endpunkt der Demonstration bzw. dem Abstieg von den Fahrzeugen zügig und auf direktem Wege zur CSD-Kundgebung.
Die politische CSD-Kundgebung ist integraler Bestandteil der Versammlung und damit der gesamten Demonstration. Die Ordner:innen aller Formationen finden sich vor der Kundgebungsbühne (LKW/Truck der IG CSD) ein und bleiben bis zum Ende der Versammlung gut sichtbar sowie ansprechbar präsent. Erst nach Ende der Kundgebung ist die Versammlung bzw. die Stuttgart PRIDE CSD-Demonstration offiziell beendet und die Ordner:innen der Formationen entlassen.
Fahrzeuge in der Demonstration
Alle Fahrzeuge müssen die im Punkt „Umweltschutz“ beschriebenen Bedingungen erfüllen. Die Polizei prüft vor Ort ggf. Fahrzeugscheine und Zulassung.
Alle Fahrzeuge werden vor der CSD-Demonstration durch die technische Prüfgruppe der Polizei am Aufstellungsort auf ihre Sicherheit hin überprüft und können ggf. vor Ort von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluss befreit nicht von den zu entrichtenden Teilnahmegebühren.
Alle Verkehrsmittel müssen zugelassen, versichert und verkehrstauglich sein. Bei gemieteten oder geliehenen Fahrzeugen ist auf den gültigen Versicherungsschutz zu achten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet jedoch nicht für eventuelle Personen- und Sachschäden, die durch die Ladung, durch Aufbauten oder durch auf dem Wagen befindliche Personen verursacht werden. Hierfür sind die Formations-Verantwortlichen (Verein/Gruppe/Firma) in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht selbst verantwortlich.
Bremsanlagen müssen sicher bedienbar und wirksam sein. Fahrzeuge dürfen die Standardabmessungen (Höhe 4 m, Breite 2,50 m, Länge 20 m) nicht überschreiten. Das zulässige Gesamtgewicht darf keinesfalls überschritten werden. Das Fahrzeugkennzeichen muss jederzeit lesbar sein.
Für die Sicherheit der Fahrzeuge und deren Dekorationen (Standsicherheit von angebrachten Gegenständen usw.) ist die jeweilige Formation verantwortlich. An den Fahrzeugseiten müssen Verkleidungen angebracht werden, welche die Personen auf den Ladeflächen gegen Herausfallen sichern (Geländer, u.Ä.). Seitenschürzen bis zum Boden, zur kompletten Verkleidung der Fahrzeugseiten, sind nicht nötig. Während der Stuttgart PRIDE CSD-Demonstration dürfen Hebebühnen oder Zugangsleitern nicht geöffnet bleiben/werden.
Personen dürfen auf den Ladeflächen der Fahrzeuge nur während und ausschließlich im Rahmen der Demonstration befördert werden, keinesfalls bei An- und Abfahrten zum Aufstellungs- bzw. vom Auflösungsort. Ladeflächen müssen tritt- und rutschfest sein. Für jeden Sitz- und Stehplatz muss eine ausreichende Sicherung gegen Verletzungen und Herunterfallen bestehen. Alle Aufbauten sind standsicher zu gestalten. Anhänger mit Personen auf der Ladefläche müssen mindestens zweiachsig sein und – ab mehr als einer Person – an der gelenkten Achse einen Drehkranz (Schutz gegen seitliches Abkippen) vorweisen. Auf Fahrzeugdächern und Zugverbindungen sowie einachsigen Anhängern dürfen sich keine Personen aufhalten.
Ebenso ist der Aufenthalt von Personen auf Hebebühnen, Zugangsleitern, o.ä. während der CSD-Demonstration strengstens untersagt.
Fahrzeugführende Personen müssen körperlich und geistig geeignet sein. Alkohol ist für Fahrzeugführende bis zum Ende der CSD-Demonstration nicht gestattet. Für alle Fahrzeuge über 7,5 t ist eine Begleitperson (Beifahrer:in) Pflicht. Bei Fahrzeugen über 7,5 t benötigt die fahrzeugführende Person aufgrund der engen Straßenverhältnisse eine ausreichende Fahrpraxis (Berufskraftfahrer:in). Vor Antritt der Fahrt sind die Verkehrs- und Betriebszeiten zu prüfen.
Die Verkleidungen und Dekorationen von Fahrzeugen dürfen das Sichtfeld der fahrzeugführenden Person keinesfalls beeinträchtigen. Die Sicht nach den Seiten und nach hinten muss, ggf. durch zusätzliche Außenspiegel, gewährleistet sein. Andere Fahrzeuge (beispielsweise Reitende, Gespann Fahrzeuge, Radfahrende, Motorräder) müssen durch eine altersmäßig geeignete Person geführt werden. Bauliche Veränderungen dürfen an zulassungs- oder betriebserlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern nicht erfolgen. Dies gilt besonders hinsichtlich Schalldämpferanlagen und dem Entfernen von Radkästen (Kotflügel). An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen oder sonstigen gefährlichen Teile hervorstehen. Gleiches gilt für den Schutz der auf dem Fahrzeug befindlichen Personen.
Um Zuschauende am Straßenrand zu schützen, muss das Fahrzeug durch eigenes Ordnungspersonal während der gesamten CSD-Demonstration ständig gesichert werden. PKW-Gespanne mit Anhängern größer 750kg und LKW müssen mit einem Seil abgesichert werden (Seilsicherung). Das Seil muss so lang sein, dass ein Sicherheitsabstand von ca. 1 m zwischen Seil und Fahrzeug um das gesamte Fahrzeug hergestellt werden kann. Das Seil ist selbst zu organisieren. Der Abstand der Seilsicherung von ca. 1 m zum Fahrzeug muss immer eingehalten werden. Hiervon darf nur in besonderen Verkehrssituationen (Kurven, Engstellen) abgewichen werden.
Während des Ablaufs der CSD-Demonstration dürfen sich keine Personen im Zwischenraum zwischen Fahrzeug und Seilsicherung aufhalten. Hierfür hat die jeweilige Formation eigenverantwortlich zu sorgen. Bei Zuwiderhandlungen kann der Demonstrationszug, bis zum Entfernen der Personen, gestoppt werden.
Missachtungen der Regelungen zur Seilsicherung können zum Ausschluss von der CSD-Demonstration führen. Besondere Gegebenheiten seitens der Formation sind im Vorfeld frühzeitig mit der Versammlungsleitung abzustimmen und durch diese genehmigen zu lassen.
Die Musik-/Beschallungslautstärke muss angemessen sein und darf weder übermäßig belästigend noch gesundheitsgefährdend sein. Die Beschallung ist so einzustellen, dass die Gesamtlautstärke maximal 90 dB(A) beträgt; gemessen 1 m vor der jeweiligen Beschallungseinrichtung. Die Versammlungsleitung oder beauftragtes Personal kann bei Bedarf die Lautstärke der Musik/Beschallung drosseln (lassen) oder nach wiederholter Aufforderung ohne Einlenken komplett stilllegen.
Jede Formation ist eigenverantwortlich für die Einhaltung der Gesamtlautstärke ihrer Beschallung und trägt die Haftung für etwaige Gesundheitsschäden bei Teilnehmenden, die auf Ihre Beschallung zurückzuführen sind.
Kraftstoffbetriebene Stromerzeuger dürfen unter keinen Umständen im laufenden Betrieb in den Eigentank nachgetankt werden!
Auf den Fahrzeugen ist entweder ein Stromerzeuger mit ausreichender Tankgröße oder mit 3-Wege-Kraftstoffhahn für externe Betankung und einen gesicherten externen Tank/Kanister für den Betrieb (Hersteller- & gesetzliche Vorgaben zu externer Betankung und Tank/Kanister beachten!) zu verwenden. Alternativ ist der Stromerzeuger nur in abgekühltem Zustand nach Herstelleranleitung in den Eigentank nachzutanken.
Ordnungskräfte
Der komplette Zug ist in mehrere Abschnitte unterteilt. Jedem Abschnitt ist ein:e Bereichsordner:in durch die IG CSD Stuttgart e.V. zugeteilt. Diese sind an farbigen Warnwesten erkennbar und verantwortlich für einen bestimmten Abschnitt der Demonstration. Sie stehen ständig in Verbindung mit der Versammlungsleitung und melden etwaige Probleme, achten darauf, dass der Zug geschlossen bleibt und keine Lücken entstehen oder leisten vor Ort Hilfestellung. Den Anweisungen der Bereichsordner:innen ist während der gesamten Versammlung – Aufstellung, Demo, Auflösung und Kundgebung – unbedingt Folge zu leisten.
Zusätzlich zu Streckenposten und Bereichskräften, die in der Verantwortung der IG CSD-Stuttgart e.V. liegen, ist jede Formation – abhängig von ihrer Art – verpflichtet eigene Ordnungskräfte zu stellen. Dabei haben Fußgruppen über eine Ordnungskraft je volle 25 Personen zu verfügen, Motorradgruppen und PKW, KRAD, E-Bike-Gruppen, o.ä. sind mit jeweils zwei Ordnungskräften auszustatten. PKW-Gespanne mit Anhängern größer 750kg, sowie LKW bis 7,5 t führen vier Ordnungskräfte mit, während LKW über 7,5 t sechs Ordnungskräfte benötigen.
Die eigenen Ordnungskräfte behalten die Sicherheit der Gruppe im Auge, halten Kontakt mit den Bereichsordner:innen und sind verantwortlich für die Seilsicherung bei Fahrzeugen (LKW). Sie nehmen diese Aufgabe bei der Aufstellung sowie während der gesamten Demonstration wahr. Dazu gehört auch die Kundgebung. Alle Ordner:innen begeben sich direkt nach der Ankunft am Ort der Auflösung direkt und unverzüglich zur Kundgebung und bleiben dort gut sichtbar und ansprechbar bis zum Ende der Versammlung (Kundgebungsende).
Die Armbinden (Aufschrift: „Ordner“) werden leihweise vor Ort bei der Aufstellung von den Bereichsordner:innen an den/die Formationsverantwortlichen ausgegeben, um die Ordner:innen der jeweiligen Formation damit auszustatten. Das Tragen dieser Binden ist während der Aufstellung, der Dauer der CSD-Demonstration, während der Auflösung, sowie auf der Kundgebung ausnahmslos Pflicht.
Die Armbinden sind nach der Kundgebung am LKW des CSD-Vereins, am CSD-Infostand auf der Hocketse (Straßenfest) oder am Backstage-Eingang auf der Hocketse (Marktplatz) unter Angabe der jeweiligen Formation zurückzugeben.
Werden die vorgeschriebenen Ordnungskräfte für die eigene Formation nicht von der anmeldenden Gruppe selbst gestellt, besteht die Möglichkeit, externes Personal kostenpflichtig über die IG CSD Stuttgart e.V. zu buchen. Für eine solche Buchung fällt ein Gebührensatz in Höhe von 165 Euro (netto) pro Ordnungskraft an. Externes Personal, welches durch die Formationen selbst organisiert/gestellt wird (Werkschutz,…) ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Freigabe durch die IG CSD Stuttgart e.V. zulässig. Bei Missachtung kann die Formation von der CSD-Demonstration ausgeschlossen werden.
Alle in den vorliegenden Bedingungen gemachten Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern nicht anders gekennzeichnet). Teilnahmegebühren werden mit 7 Prozent, sonstige Umlagen und Pauschalen mit 19 Prozent besteuert.
Grundlegend beschlossen auf der Mitgliederversammlung des CSD-Vereins im März 2015. Aktualisiert im März 2025.
KontaktÂ
IG CSD Stuttgart e.V.
Weißenburgstraße 28aÂ
70180 StuttgartÂ
E-Mail: demonstration@csd-stuttgart.de
Web: https://www.stuttgart-pride.de/demo