Initiative Grundgesetz für Alle.
Als das deutsche Grundgesetz 1949 in Kraft trat, war es geprägt von den Lehren aus der menschenverachtenden Politik des Nationalsozialismus.
Ganz vorn, in Artikel 3, Absatz 3, ist deshalb das Diskriminierungsverbot verankert:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Doch trotz ihrer systematischen Verfolgung unter der NS-Diktatur fanden queere Menschen keine Erwähnung. Als Folge dessen war es möglich, dass jahrzehntelang schwule und bisexuelle Männer unter dem Schandparagraphen §175 strafrechtlich verfolgt werden konnten. Über 100 Organisationen und prominente Erstunterzeichner*innen fordern mit der Kampagne „Grundgesetz für alle“, den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen.
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